1. Ausweispflicht
- Jeder Fischer muss seine Bewilligung (Jahres- oder Tageskarte bei sich tragen.
- Inhaber von Tageskarten, welche nicht Vereinsmitglieder sind, dürfen nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes angeln.
- Tageskarten sind so bald als möglich mit dem Geld beim Kassier abzugeben
2. Angelmethoden
- Es darf nur mit einer Rute geangelt werden
- Erlaubt sind alle natürlichen Köder wie Brot, Teig, Mais, Bienenmaden, Würmer etc...
- Erlaubt ist das Angeln mit Zapfen, Blei und einem einfachen Haken
- Erlaubt ist das angeln mit Schwimmbrot
- Verboten sind Dreiangel, Rostfreie- oder Goldhaken sowie Haken mit Widerhaken
- Verboten sind Fleischmaden
3. Angelmethoden an Wettfischen oder Vereinsanlässe
- Erlaubt ist das Anfüttern mit Mais, Getreide, Karpfenfutter.
- Verboten ist das verwenden von stark aromatisierenden Stoffen in jeder Art
- Verboten ist das setzen ohne Zapfen
- Verboten ist das Angeln mit Schwimmbrot
4. Organisation
- Die Verantwortlichen des Anlass sind besorgt, dass die Kasse beim Kassier rechtzeitig abgeholt wird
- Sie sind für den gesamten Organisationsablauf zuständig. Einkaufen (bestellen), kassieren, und Zubereitung der Mahlzeiten
- Durchführen des Anlasses inklusive des Fischen (Plätze mit Nummern abstecken)
- Den gesamten Abfall inklusive Leergut (Flaschen und Dosen) entsorgen
- Führen leserlich eine Namensliste (Vor / Nachname) und rechnen mit den Teilnehmer ab
- Die Kasse (inklusive Quittungen und Abrechnung) muss innert 1 Woche dem Kassier übergeben werden
5. Ordnung
- Jeder Angler nimmt selbst mitgebrachte Sachen, wie Maisdosen, Wurstpapier, Flaschen, Anglerzeug ect. Wieder mit nach Hause
- In der Hütte ist immer auf Sauberkeit und Ordnung zu achten und halten
- Verboten ist das entsorgen von Hausrat in jeglicher Form auf dem Vereins Grundstück
6. Fanglimite
- Jeder Angler darf pro Angel tag nur einen fangfähigen Karpfen behändigen
- Jeder weitere gefangene Fisch muss unverzüglich und schonend zurückgesetzt werden
- Auswechseln ist nicht erlaubt
7. Fangmasse
- Karpfen: 45 – 55 cm ***
- Schleien: geniessen absolute Schonung
- Weissfische: keine Schonung
*** Karpfen unter 45 cm oder über 55 cm, werden im Interesse des Fischbestandes wieder zurückgesetzt
Januar 2007
Der Vorstand